Ambulante Pflege – was ein Pflegedienst leistet und was er kostet

Ambulante Pflege heißt: Ein Pflegedienst kommt zu Ihrem Angehörigen nach Hause und übernimmt dort Pflege, die Angehörige allein nicht leisten können. Das sind etwa Hilfe beim Waschen, Medikamentengabe oder Wundversorgung. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse dafür 2026 zwischen 796 und 2.299 Euro im Monat. Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse.

Wir sind Simone und Dirk Schroers aus Krefeld. Wir sind selbst kein Pflegedienst, arbeiten aber jeden Tag mit Pflegediensten zusammen. Viele Familien, die zu uns kommen, haben bereits einen Pflegedienst und merken, dass die kurzen Besuche allein nicht reichen. In diesem Ratgeber erklären wir, was ein Pflegedienst leisten kann, wo seine Grenzen liegen und wie man die Lücken schließt.

Stand: Oktober 2026

Inhalte

Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Ein Pflegedienst übernimmt drei Arten von Aufgaben. Welche davon Ihr Angehöriger braucht, legt der Pflegedienst beim ersten Besuch mit Ihnen in einem Pflegevertrag fest.

Grundpflege

Das ist die Hilfe beim Waschen, Duschen, An- und Ausziehen, bei der Zahnpflege, beim Toilettengang und beim Aufstehen. Oft kommt der Pflegedienst dafür morgens und abends für 15 bis 30 Minuten. Bezahlt wird die Grundpflege über die Pflegesachleistung der Pflegekasse.

Behandlungspflege

Dazu gehören medizinische Aufgaben wie Insulin spritzen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Verbände wechseln, Medikamente stellen oder Blutdruck messen. Behandlungspflege darf nur Fachpersonal erbringen. Der Hausarzt verordnet sie, die Krankenkasse bezahlt sie.

Beratungsbesuche bei Pflegegeld

Wer Pflegegeld bekommt und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Diese Besuche machen ebenfalls Pflegedienste. Sie kosten Sie nichts, die Pflegekasse zahlt sie.

Was kostet ein Pflegedienst und wer zahlt?

Für die Grundpflege rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab, bis zur Höhe der Pflegesachleistung. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Die Beträge für 2026:

PflegegradPflegesachleistung pro MonatPflegegeld pro Monat (zum Vergleich)
2796 €347 €
31.497 €599 €
41.859 €800 €
52.299 €990 €

Quelle: DBfK, Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Sie müssen sich nicht für eins von beiden entscheiden. Nutzt der Pflegedienst nur einen Teil der Sachleistung, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Das heißt Kombinationsleistung. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 verbraucht der Pflegedienst 60 Prozent der Sachleistung. Dann erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes, also rund 240 Euro.

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse. Sie kommt nicht aus dem Budget der Pflegekasse. Für die ersten 28 Tage im Jahr fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an.

Wo ein Pflegedienst an seine Grenzen kommt

Ein Pflegedienst ist auf kurze, planbare Einsätze ausgelegt. Die Pflegekraft hat viele Patienten auf ihrer Tour und muss nach 20 Minuten weiter. Für vieles, was den Alltag ausmacht, bleibt da keine Zeit: mit zum Arzt gehen, gemeinsam kochen, einen Nachmittag lang da sein, nachts aufstehen, wenn jemand unruhig ist.

Genau das erleben wir oft. Die Tochter ruft an und sagt: „Der Pflegedienst ist super, aber Mama sitzt den Rest des Tages allein da.“ Dann ergänzen wir, was fehlt. Je nach Bedarf auf zwei Wegen:

  • Stundenweise Betreuung: Eine Alltagsbegleiterin kommt zu festen Zeiten für Haushalt, Einkauf, Begleitung und Gesellschaft. Ab Pflegegrad 1 kann dafür der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat genutzt werden.
  • 24-Stunden-Betreuung: Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt und ist Tag und Nacht da. Der Pflegedienst kommt weiter für die medizinische Pflege.

Pflegedienst und Betreuung arbeiten dann Hand in Hand. Wir stimmen uns direkt ab, damit zum Beispiel klar ist, wer morgens die Kompressionsstrümpfe anzieht und wer mittags das Essen kocht.

So finden Sie einen guten Pflegedienst in Ihrer Nähe

In Krefeld und am Niederrhein gibt es viele ambulante Dienste, aber oft keine freien Kapazitäten. Fragen Sie deshalb früh bei mehreren an. Diese Punkte helfen beim Vergleich:

  • Hat der Dienst einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse? Nur dann kann er direkt abrechnen.
  • Kommen meist dieselben Pflegekräfte, oder wechselt das Personal ständig?
  • Zu welchen Uhrzeiten kann er kommen, und gibt es eine Rufbereitschaft am Wochenende und nachts?
  • Erhalten Sie vor Vertragsabschluss einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Ihrem Eigenanteil?
  • Wie ist die Kündigungsfrist im Pflegevertrag geregelt?

Kostenlose, neutrale Hilfe bei der Suche bieten die Pflegestützpunkte der Städte und Kreise, zum Beispiel der Pflegestützpunkt der Stadt Krefeld. Auch der vdek-Pflegelotse listet Pflegedienste mit ihren Leistungen.

Der Pflegedienst reicht nicht mehr? Wir schließen die Lücke

Wenn Sie merken, dass zwischen den Besuchen des Pflegedienstes zu viel offen bleibt, rufen Sie uns an. Wir schauen gemeinsam, ob ein paar Stunden pro Woche reichen oder ob eine Betreuung rund um die Uhr sinnvoll ist. Ihren Pflegedienst behalten Sie, wir stimmen uns mit ihm ab.