Stundenweise Betreuung heißt: Eine feste Alltagsbegleiterin kommt zu vereinbarten Zeiten zu Ihrem Angehörigen nach Hause, zum Beispiel zweimal pro Woche für drei Stunden. Sie hilft im Haushalt, geht mit zum Arzt oder trinkt einfach eine Tasse Kaffee mit ihm und hört zu. Ab Pflegegrad 1 können Sie dafür den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von 131 Euro im Monat nutzen.
Viele Familien brauchen keine Betreuung rund um die Uhr. Sie brauchen jemanden, der den Vormittag übernimmt, wenn die Tochter arbeitet, und der sich die Zeit nimmt, mit der Mutter noch eine Runde durch den Park zu gehen. Wir sind Simone und Dirk Schroers aus Krefeld. Bei uns landen Sie nicht in einem Callcenter, sondern sprechen mit uns persönlich, vom ersten Anruf bis zur laufenden Betreuung.
Was in den Stunden passiert, richtet sich nach Ihrem Angehörigen. Die eine möchte endlich wieder selbst auf dem Wochenmarkt einkaufen, der andere freut sich vor allem über jemanden, mit dem er Karten spielen kann. Typische Aufgaben sind:
Medizinische Behandlungspflege übernehmen unsere Alltagsbegleiter nicht. Spritzen geben, Verbände wechseln oder Medikamente stellen gehört in die Hände eines ambulanten Pflegedienstes. Wenn Sie beides brauchen, sprechen wir uns direkt mit Ihrem Pflegedienst ab, damit Sie nicht zwischen zwei Anbietern vermitteln müssen. Mit dem Pflegedienst Richter in Tönisvorst arbeiten wir zum Beispiel eng zusammen. Mehr zur Grundpflege finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Diese Frage stellen uns Angehörige fast in jedem ersten Gespräch. Stundenweise Betreuung passt, wenn Ihr Angehöriger nachts allein zurechtkommt und tagsüber nur zu bestimmten Zeiten Hilfe braucht. Kann er nachts nicht mehr allein sein, ist die 24-Stunden-Betreuung meist die bessere Lösung. Der Pflegedienst kommt ins Spiel, sobald medizinische Pflege nötig wird.
| Stundenweise Betreuung | 24-Stunden-Betreuung | Ambulanter Pflegedienst | |
|---|---|---|---|
| Umfang | einzelne Stunden pro Woche | Betreuungskraft lebt im Haushalt | kurze Einsätze, oft 10 bis 30 Minuten |
| Aufgaben | Alltag, Haushalt, Begleitung, Gesellschaft | Alltag, Haushalt, Grundpflege, Anwesenheit | Behandlungspflege und Grundpflege |
| Passt bei | Pflegegrad 1 bis 3, Entlastung von Angehörigen | hohem Unterstützungsbedarf, Demenz mit Unruhe | ärztlich verordneter Pflege |
| Finanzierung | Entlastungsbetrag, Umwandlung, privat | Pflegegeld, Verhinderungspflege, privat | Pflegesachleistung, Krankenkasse |
Oft ist die Kombination das Richtige: Der Pflegedienst kommt morgens für die Medikamente, unsere Alltagsbegleiterin am Nachmittag für Einkauf und Spaziergang. Und wenn der Bedarf mit der Zeit wächst, müssen Sie nicht von vorn anfangen. Sie wechseln mit uns in die 24-Stunden-Betreuung und behalten dieselben Ansprechpartner.
Über Geld spricht man ungern, aber es gehört zur Entscheidung dazu. Wir rechnen nach Stunden ab. Den genauen Stundensatz und die Mindestdauer eines Einsatzes nennen wir Ihnen im Erstgespräch. Mit Pflegegrad tragen Sie davon oft nur einen Teil selbst.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er beträgt 131 Euro im Monat und muss nicht beantragt werden. Wenn Sie ihn einige Monate nicht nutzen, sammelt sich das Guthaben an. Nicht verbrauchte Beträge aus einem Jahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zweite Quelle. Wenn kein Pflegedienst das volle Budget der Pflegesachleistung ausschöpft, können Sie bis zu 40 Prozent davon für Betreuung im Alltag umwidmen. Das nennt sich Umwandlungsanspruch. Das Pflegegeld sinkt dann anteilig.
Ein Beispiel: Ihre Mutter hat Pflegegrad 2 und bekommt dreimal pro Woche Besuch für je zwei Stunden. Den Entlastungsbetrag rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, Sie zahlen nur die Differenz. Was das in Ihrem Fall bedeutet, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch. Bringen Sie dafür gern den Bescheid der Pflegekasse mit, das Gespräch kostet Sie nichts.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Wir finden gemeinsam heraus, wie viele Stunden Betreuung
Ihrem Angehörigen guttun und was die Pflegekasse übernimmt.
Wir betreuen stundenweise in Krefeld und Umgebung, unter anderem in Düsseldorf, Meerbusch, Willich, Kempen, Viersen, Mönchengladbach, Moers und Neukirchen-Vluyn.
Sie müssen nicht alles allein stemmen. Rufen Sie uns an und erzählen Sie uns, wie Ihr Alltag gerade aussieht. Wir überlegen gemeinsam, wie viele Stunden sinnvoll sind und was die Pflegekasse davon übernimmt. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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